Wahlhausen im Werratal
• Unsere Kirche / Das Urteil des Pilatus
Das Urteil des Pilatus
|
In einem reich mit Blattwerk und Rosen in Gold und Weiß gehaltenem barocken Schnitzrahmen wird eine farbenprächtige Szene festgehalten. In der Mitte steht auf einem Podest unter einem Baldachin (mit einem Medaillon mit Moses und den Gesetzestafeln) der Hohepriester Kaiphas. Auf einem zweiten Podest am linken Bildrand ist ebenfalls unter einem Baldachin der römische Statthalter Pontius Pilatus sitzend dargestellt. Rechts neben ihm im Hintergrund ist seine Frau Claudia Rogalla mit einem bediensteten Mohren zu erkennen. Vorne links sitzen zwei Notare an einem Tisch. Auf diesem Tisch stehen Schüssel und Krug, die Pilatus benutzt hat, um seine Hände "in Unschuld" zu waschen. Vorne rechts sitzt Jesus auf einem Säulenstumpf, an den Händen gefesselt, mit Purpurmantel und Stab als Zeichen seines angeblichen königlichen Anspruchs. Rechts und links sind malerisch verteilt die Vertreter der geistlichen und weltlichen jüdischen Gremien mit jeweils einer Schrifttafel mit ihrem Prozeßbeitrag. Drei weitere Personen rechts und links ohne Tafel können römische oder jüdische Beamte sein. Im Hintergrund weitet sich der Blick durch zwei Fenster auf die Stadt Jerusalem mit zahlreichen repräsentativen Bauten. Im rechten Fenster erscheint eine große Volksmenge mit einem Kreuz und fordert Jesu Tod.
Tafeln der einzelnen Prozeßbeteiligten
Tafel über Pilatus:
Inschrift am Fuße des Bildes: Des Jüdischen Landpflegers Pontii Pilati über Jesum ergangenes Bluturtheil geschen zu Jerusalem an dem gewöhnlichen Gerichtsort Gabbatha oder Hochpflaster genandt den 3. April im Jahr Christi XXXIIII (34) ,Ich Pontius Pilatus Römischer Kayserl. Maistat Tibery verordneter Landpfleger in Judea und Richter zu Jerusalem erkenne Urtheile und erlaube hiermit demnach das Jüdische Volck Jesum von Nazareth zu mir gebracht, ihn als einen Aufrührer verklaget als der sich vor einen König und Sohn Gottes auffgeworffen wie sie solches auß seiner eigenen Bekänntnis sowohl als Verhörungetlicher Zeugen mir genung erweißlich erachten, da er doch nur eines gemeinen Zimmermanns Sohn, über daß auch ihren Tempel abzubrechen ihn gedrohet, daß vermöge jüdischer Rechten und Gesetz dabey sie billig zu schützen, dieser Jesus jedoch auff ihre künfftige Verantwortung möge gekreutziget werden aus Recht und Gewalt des Römischen Kayserse.
(Beim Landesamt für Denkmalpflege in Erfurt findet sich ein Hinweis, daß das Bild gegen 1670 von Marguia Schmalz gemalt worden ist).. |
|
|